Das sind rund 42.000 Polizeivollzugsbeamte und mehrere tausend zivile Mitarbeiter, die Deutschland, Europa und manchmal auch die Welt sicherer machen. Im System der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland nimmt die Bundespolizei umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr, insbesondere in den Bereichen Grenzschutz, Bahnpolizei und Luftsicherheit. Die Bundespolizei ist an über hundert Standorten vertreten und an allen wichtigen Verkehrsinfrastrukturpunkten in Deutschland präsent. Dadurch kann die Bundespolizei flexibel auf alle Großlagen reagieren und ihre polizeilichen Aufgaben in ganz Deutschland erfüllen. Weltweit nimmt die Bundespolizei unter anderem polizeiliche Aufgaben im Auftrag der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union (EU) und anderer internationaler Organisationen wahr. Die Bundespolizei sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/ einen Die Bundespolizei sucht für eine Einstellung zum 1. April 2022 Hochschulabsolventen als Polizeiratanwärterin/Polizeiratanwärter (m/w/d)Als Polizeirätin oder Polizeirat leiten Sie Bundespolizeidienststellen und sind der führende strategische Kopf bei Einsätzen der Bundespolizei. Als Führungskraft wirken Sie auch bei der Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern für den höheren Polizeivollzugsdienst mit und geben Ihr geballtes Expertenwissen in Seminaren und Einsatztrainings weiter. ein mit einem Master (oder einem vergleichbaren akademischen Grad) und mindestens mit der Gesamtnote „gut“ abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein Studium der Rechtswissenschaften mit 1. Staatsprüfung mit mindestens befriedigendem Ergebnis Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in eine 6-monatige polizeifachliche Unterweisung ab dem 1. April 2022 sowie die 2-jährige Teilnahme am Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundespolizei in Lübeck, und an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Allgemeine Voraussetzungen: Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates, Zustimmung zur bundesweiten Verwendung (schriftliche Erklärung), am Tage der Einstellung noch nicht 34 Jahre alt (Zulassung von begründeten Ausnahmen nach § 5 Absatz 4 und 5 Bundespolizeilaufbahnverordnung möglich), Polizeidiensttauglichkeit (gesundheitliche Eignung wird durch eine polizeiärztliche Untersuchung festgestellt), körperliche Eignung (wird durch einen Sporttest festgestellt), in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebend, bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, Bereitschaft zu einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz, Führerschein der Klasse B, hohe Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft sowie Belastbarkeit, sehr gute kommunikative Fähigkeiten, hohe Sozialkompetenz, Teamfähigkeit sowie Fähigkeiten zum Konfliktmanagement, ergebnisorientiertes Arbeiten, Entscheidungsfreude, Durchsetzungsfähigkeit sowie sicheres Auftreten.